DIE RECHTLICHE LAGE ZUM KITESURFEN OHNE SCHWIMMWESTE IN DÄNEMARK

BEKENDTGØRELSE OM REDNINGSVESTE

Unser Fördekiter Sascha hat sich um die Situation zur Schwimmwestenpflicht in Dänemark gemacht und schreibt nun hier sein Wissen für uns alle. In Dänemark ist die Lage strikt. Kitesurfen ohne Schwimm- oder Rettungsweste ist illegal. Wir Kitesurfer/-innen sind gesetzlich verpflichtet, eine Weste mitzuführen. Da du auf einem Kiteboard keinen Stauraum hast, bedeutet das in der Praxis beim Kitesurfen ganz einfach – Du musst sie tragen.

Hier sind die genauen rechtlichen Grundlagen und Paragrafen, die uns interessieren:

Das Gesetz hisst 'Bekendtgørelse om redningsveste i mindre fartøjer' (Bekanntmachung über Rettungswesten in kleinen Wasserfahrzeugen). Die aktuell gültige Fassung ist die BEK nr. 766 af 20/06/2024.

Es enthält diesen entscheidenden Paragraf:

§ 3, Absatz 1 (stk. 1): 'Alle fartøjer, der ikke er fortøjet i havn, skal medbringe redningsveste eller svømmeveste i korrekt størrelse til samtlige personer om bord...' (Alle Wasserfahrzeuge, die nicht im Hafen festgemacht sind, müssen für alle Personen an Bord Rettungswesten oder Schwimmwesten in der richtigen Größe mitführen).

Das gilt für Kitesurfer/-innen (§ 1), weil das dänische Gesetz Surfbretter, Windsurfer, SUPs und eben auch Kiteboards offiziell als 'mindre fartøjer' (kleine Wasserfahrzeuge) einstuft.

Das Gesetz verlangt somit nicht zwingend eine klobige, ohnmachtssichere Rettungsweste (Redningsvest). Eine sporttaugliche Schwimmweste (Svømmevest) oder eine Prallschutzweste reicht völlig aus, sofern sie als Schwimmhilfe zertifiziert ist. Achte auf folgende Details:

Sie muss ein CE-Zeichen haben.

Sie muss der Norm EN ISO 12402-5 mit 50 Newton Auftrieb entsprechen. Viele moderne Kitesurf-Prallschutzwesten erfüllen diesen Standard, aber eben nicht alle. Ein kurzer Blick auf das Label in der Weste schafft Klarheit.

Was passiert, wenn du ohne erwischt wirst?
Die Strafen bei Zuwiderhandlung sind in § 4 der genannten Bekanntmachung geregelt. Die dänische Polizei kontrolliert an beliebten Kitespots auch vom Ufer aus. Die Standardstrafe für eine fehlende Weste auf dem Wasser beträgt aktuell 1.500 DKK (ca. 200 Euro).

Hier sind die Fakten, seit wann das gilt und warum es erst in jüngerer Zeit ein großes Thema geworden ist:

Rein rechtlich gilt die Pflicht schon seit dem 1. Dezember 1992. Damals trat die ursprüngliche dänische Vorschrift ('Bekendtgørelse nr. 848 om redningsveste i mindre fartøjer') in Kraft. Der Text besagte schon damals ganz pauschal, dass alle Wasserfahrzeuge Rettungswesten mitführen müssen. Als das Kitesurfen in den späten 90ern und frühen 2000ern aufkam, fielen die Kiteboards – genauso wie Windsurfbretter – rechtlich gesehen automatisch unter diesen extrem weit gefassten Begriff des 'mindre fartøj' (kleinen Wasserfahrzeugs).

Langezeit war es ein 'schlafendes Gesetz'. Viele Jahre lang haben die dänischen Behörden dieses Gesetz in der Praxis fast ausschließlich auf Segelboote, Motorboote und Kanus angewendet. Die Polizei hat an den Stränden schlichtweg keine Kitesurfer/-innen oder Windsurfer/-innen kontrolliert. Die meisten Kitesurfer/-innen trugen entweder gar keine Weste oder nur eine dünne Prallschutzweste ohne offizielles Zertifikat – und sahen sich selbst überhaupt nicht als Führer eines Wasserfahrzeugs. Wo es keine Kontrollen und keine Strafen gab, gab es auch nichts zu befürchten oder zu diskutieren.

Der SUP-Boom ab ca. 2017 war der Wendepunkt: Als Stand-Up-Paddling zum absoluten Breitensport wurde, stiegen leider auch die Einsatzzahlen der dänischen Wasserrettung drastisch an. Das zwang die dänische Schifffahrtsbehörde (Søfartsstyrelsen) zum Handeln. Im Jahr 2017 gaben die Behörden eine großflächige, offizielle Klarstellung heraus. Ein SUP-Board – und damit explizit auch jedes andere Brett wie ein Kiteboard oder Windsurfbrett – ist im Sinne des Gesetzes von 1992 definitiv ein Wasserfahrzeug und unterliegt der Westenpflicht.

Das böse Erwachen setzte ein. Denn mit dieser offiziellen Klarstellung im Jahr 2017 änderte sich das Verhalten der dänischen Polizei schlagartig. Die Beamten begannen, gezielte Kontrollen direkt an den Stränden, Fjorden wie z. B. am Ringkøbing Fjord und an beliebten Spots durchzuführen. Wer ohne eine offiziell zertifizierte Schwimm- oder Rettungsweste (50 Newton, CE-Zeichen) vom Wasser kam oder aufs Wasser ging, bekam sofort ein Bußgeld aufgebrummt.

Erst als plötzlich Kitesurfer/-innen und Paddler/-innen zur Zahlung aufgefordert wurden, nahm das Thema in den einschlägigen Kitesurf-Foren und Facebook-Gruppen an Fahrt auf. Viele dachten fälschlicherweise, Dänemark hätte ein neues Gesetz gegen Surfer/-innen erlassen. In Wahrheit hatten die Behörden nur angefangen, ein Gesetz aus dem Jahr 1992 konsequent auf den modernen Wassersport anzuwenden.